Ab dieser Saison gilt gemäß einstimmigem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.10.2022 für alle erwachsenen aktiven Mitglieder bis zum vollendeten 75. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von 5 Arbeitsstunden. Die hierzu erlassene Arbeitsordnung und eine Erläuterung der Gründe für die Einführung eines Arbeitsdienstes können unten als Anlagen heruntergeladen werden. Wir bitten […]