Ab dieser Saison gilt gemäß einstimmigem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 07.10.2022 für alle erwachsenen aktiven Mitglieder bis zum vollendeten 75. Lebensjahr die Verpflichtung zur Ableistung von 5 Arbeitsstunden. Die hierzu erlassene Arbeitsordnung und eine Erläuterung der Gründe für die Einführung eines Arbeitsdienstes können unten als Anlagen heruntergeladen werden. Wir bitten euch um Verständnis für diese notwendige Maßnahme, die es in den allermeisten Tennisvereinen schon lange und mit deutlich höherer Stundenanzahl gibt.
Erste Gelegenheiten zur Ableistung von Arbeitsstunden bestehen (vorbehaltlich entsprechender Witterung) an allen 4 Aprilwochenenden jeweils Freitagnachmittag ab 13.00 h sowie samstags ab 09.30 Uhr!