Ein­füh­rung des Arbeits­diens­tes

Ab die­ser Sai­son gilt gemäß ein­stim­mi­gem Beschluss der Mit­glie­der­ver­samm­lung vom 07.10.2022 für alle erwach­se­nen akti­ven Mit­glie­der bis zum voll­ende­ten 75. Lebens­jahr die Ver­pflich­tung zur Ableis­tung von 5 Arbeits­stun­den. Die hier­zu erlas­se­ne Arbeits­ord­nung und eine Erläu­te­rung der Grün­de für die Ein­füh­rung eines Arbeits­diens­tes kön­nen unten als Anla­gen her­un­ter­ge­la­den wer­den. Wir bit­ten euch um Ver­ständ­nis für die­se not­wen­di­ge Maß­nah­me, die es in den aller­meis­ten Ten­nis­ver­ei­nen schon lan­ge und mit deut­lich höhe­rer Stun­den­an­zahl gibt.

Ers­te Gele­gen­hei­ten zur Ableis­tung von Arbeits­stun­den bestehen (vor­be­halt­lich ent­spre­chen­der Wit­te­rung) an allen 4 April­wo­chen­en­den jeweils Frei­tag­nach­mit­tag ab 13.00 h sowie sams­tags ab 09.30 Uhr!